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Zuständigkeit

An Butzi- und Blänggliruus liegen die Gewässer-anstossenden Grundstücke mehrheitlich im Eigentum der Gemeinde Glarus und es bestehen keine öffentlich-rechtlichen Gewässer-Korporationen.  Die Gemeinde Glarus nimmt deshalb nach Massgabe des Kantonalrechts und der kommunalen Verordnung über den Hochwasserschutz die Planung und Realisierung von wasserbaulichen Massnahmen vor.