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Gästetaxen

Wer in der Gemeinde Glarus übernachtet, aber seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde Glarus hat, hat der Gemeinde eine Gästetaxe zu bezahlen. Das gilt auch während des ESAF 2025 Glarnerland+ und es gilt auch, wenn man bei Bekannten oder Freunden unentgeltlich übernachtet.

Für private Beherbergerinnen und Beherberger stellt die Gemeinde Glarus ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung. Es kann das ESAF-Gästetaxenformular ausgefüllt werden, und damit können die Gästetaxen direkt bezahlt werden. Die Beherbergerinnen und Beherberger sind berechtigt, die Taxen von ihren Gästen einzufordern. Diese können nach Bezahlung für die Dauer ihres Aufenthaltes den Glarnerlandpass beziehen.

Die Gemeinde Glarus macht darauf aufmerksam, dass während des ESAF 2025 Glarnerland+ Stichproben durchgeführt werden. Bei Widerhandlungen oder Missbrauch werden Bussen bis CHF 1'000 ausgestellt (Artikel 18 des Tourismusentwicklungsgesetzes).

Weitere Informationen zu den Gästetaxen finden Sie hier

Weitere Informationen zum Glarnerlandpass finden Sie hier