Landwirtschaftliche Liegenschaften: Systemwechsel in den Pächter- und Verpächterpflichten
Aus den Beschlüssen des Gemeinderates vom 24. März 2016
Nach einer intensiven Auseinandersetzung des Ressorts Infrastruktur und Umwelt mit den gesetzlichen Vorgaben über die Pächter- und Verpächterpflichten (LPG), hat sich der Gemeinderat nun für einen Systemwechsel ausgesprochen.
Die Alpen werden weiterhin mit Pachtverträgen an die Bewirtschafter abgegeben. Durch den Systemwechsel erhalten die Pächter jedoch mehr Autonomie in der Bewirtschaftung ihrer Alpen und werden in die Unterhaltspflicht mit eingebunden. Die Gemeinde Glarus unterhält die Alpen im bisherigen Rahmen und tätigt Investitionen den finanziellen Möglichkeiten entsprechend.
Die Umsetzung wird bei den Berg- und Talliegenschaften ab dem Beschluss des Gemeinderates eingeleitet. Da der Systemwechsel auf den Alpen höhere Eigenleistungen für die Pächter auslösen, wird er dort eingeführt, wo der Pachtvertrag abläuft und neu erstellt werden muss.
Das Regelwerk zu den Pächter- und Verpächterpflichten, landwirtschaftliche Liegenschaften betreffend, wird allen Pächtern der Gemeinde Glarus zugestellt und auf www.gemeinde.glarus.ch aufgeschaltet.