Direkt zum Inhalt springen

Aus den Beschlüssen des Gemeinderates vom 28. April 2016

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. April den dringlichen Beschluss gefällt, einen Nachtragskredit über CHF 150‘000.00 für die weitere Planung zur Überdachung des Eisfeldes im Buchholz zu gewähren. Dies bezugnehmend auf Art. 43 Gemeindegesetz in Verbindung mit Art. 28 der Gemeindeordnung.

Die weit fortgeschrittene private Geldmittelbeschaffung in Sachen Überdachung Eisfeld Buchholz erlaubt eine raschere Realisierung des Projektes als angenommen. So soll bereits an der Herbstgemeindeversammlung dieses Jahres, am 25. November, den Glarner Stimmberechtigten ein Verpflichtungskreditgeschäft hierzu vorgelegt werden.

Damit diese Vorlage seriös, rechtzeitig und mit der nötigen Kostensicherheit ausgearbeitet werden kann, wurde der bestehende Budgetkredit um CHF 150‘000.00 erhöht.

Dieser Beschluss müsste dann als Antrag der nächsten Gemeindeversammlung zu Abstimmung vorgelegt werden, wenn mindestens 100 Stimmberechtigte innert 14 Tagen nach Bekanntmachung dieses Beschlusses (Amtsblatt vom 12. Mai 2016) dies verlangen. Ansonsten gilt der Beschluss des Gemeinderates anstelle der Stimmberechtigten als definitiv.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. April den dringlichen Beschluss gefällt, einen Nachtragskredit über CHF 150‘000.00 für die weitere Planung zur Überdachung des Eisfeldes im Buchholz zu gewähren. Dies bezugnehmend auf Art. 43 Gemeindegesetz in Verbindung mit Art. 28 der Gemeindeordnung.

Die weit fortgeschrittene private Geldmittelbeschaffung in Sachen Überdachung Eisfeld Buchholz erlaubt eine raschere Realisierung des Projektes als angenommen. So soll bereits an der Herbstgemeindeversammlung dieses Jahres, am 25. November, den Glarner Stimmberechtigten ein Verpflichtungskreditgeschäft hierzu vorgelegt werden.

Damit diese Vorlage seriös, rechtzeitig und mit der nötigen Kostensicherheit ausgearbeitet werden kann, wurde der bestehende Budgetkredit um CHF 150‘000.00 erhöht.

Dieser Beschluss müsste dann als Antrag der nächsten Gemeindeversammlung zu Abstimmung vorgelegt werden, wenn mindestens 100 Stimmberechtigte innert 14 Tagen nach Bekanntmachung dieses Beschlusses (Amtsblatt vom 12. Mai 2016) dies verlangen. Ansonsten gilt der Beschluss des Gemeinderates anstelle der Stimmberechtigten als definitiv.