Eidg. Volksabstimmung vom 27. September 2020: Aufruf zur brieflichen/vorzeitigen Stimmabgabe
Infolge der Coronavirus-Pandemie soll möglichst brieflich abgestimmt werden.
Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 31. August 2020
Die besondere Lage im Rahmen der Coronavirus-Pandemie veranlasst die Gemeinden des Kantons Glarus, gemeinsam einen Aufruf an die stimmberechtigten Personen zu
richten.
Den Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus ist es wichtig, die stimmberechtigten Personen und die Mitglieder der Wahlbüros in den Stimmlokalen zu schützen. Dank den verschiedenen Arten, die für die Stimmabgabe zur Verfügung stehen, ist es möglich, das Stimmrecht auszuüben, ohne in direkten Kontakt mit anderen Menschen treten zu müssen.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz von weiteren Personen rufen die Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus alle stimmberechtigten Personen auf, bei der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2020 brieflich oder vorzeitig bei den dafür auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Stellen abzustimmen.
Alle drei Glarner Gemeinden reduzieren für die Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020 die Öffnungszeiten sowie die Standorte der Stimmlokale wie folgt:
Öffnungszeiten/Standorte Stimmlokale
Glarus Nord
| Dorf | Standort | Öffnungszeiten |
| Niederurnen | Gemeindehaus, Schulstrasse 2 | Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr
Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr |
Glarus
| Dorf | Standort | Öffnungszeiten |
| Glarus | Gemeindehaus, Gemeindehausplatz 5 | Freitag, 17.30 - 18.30 Uhr
Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr |
Glarus Süd
| Dorf | Standort | Öffnungszeiten |
| Schwanden | Gemeindehaus, Bahnhofstr. 7 | Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr
Sonntag, 09.00 -11.00 Uhr |
Die Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus danken den Stimmberechtigten, dass sie diesem Aufruf zur brieflichen/vorzeitigen Stimmabgabe Folge leisten und wünschen Ihnen gute Gesundheit.