Fakultatives Referendum
Fakultatives Referendum (Art. 15a GO):
Gegen Änderungen der Schulordnung und der Personalverordnung können 300 Stimmberechtigte innert 30 Tagen nach Publikation im Amtsblatt eine Abstimmung verlangen.
Dringliche Beschlüsse (Art. 82 GG):
Wenn der Gemeinderat in dringlichen Fällen einstimmig anstelle der Gemeindeversammlung entscheidet, wird der Beschluss im Internet publiziert. 100 Stimmberechtigte können innert 10 Tagen verlangen, dass der Beschluss als Antrag an die nächste Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung gelangt.