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Dienstbarkeiten

Antrag

Wenn Sie eine Dienstbarkeit von (zu Lasten) oder für (zu Gunsten) der Gemeinde Glarus errichten, übertragen oder löschen wollen, bitten wir Sie, untenstehendes Formular auszufüllen. Das zuständige Departement wird mit dem Rechtsdienst ihr Gesuch prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein rechtlicher Anspruch zur Errichtung einer Dienstbarkeit besteht nicht; die Gemeinde Glarus als Grundeigentümerin entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen, ob, an wen und zu welchen Bedingungen sie Dienstbarkeiten zulasten oder zugunsten ihres Grundeigentums errichtet.

Gesuchsteller:in