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Gemeinderat erlässt Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung 2/2020 vom 27. November 2020

Bei gleichbleibender Lage ist es möglich, auch die kommende Gemeindeversammlung sicher durchzuführen.

Beschluss des Gemeinderates vom 5. November 2020

Der Gemeinderat hat für die Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 ein Schutzkonzept erlassen, das weitgehend identisch ist mit dem bewährten Schutzkonzept der letzten Gemeindeversammlung. Neu gilt allerdings die Maskenpflicht auch auf den Sitzplätzen. Eine Registrierung der Kontaktdaten braucht nicht durchgeführt zu werden. Wie die letzte Gemeindeversammlung gezeigt hat, ist es dank optimaler Infrastruktur und detailliertem Schutzkonzept bei gleichbleibender Lage möglich, auch die kommende Gemeindeversammlung sicher durchzuführen.

Der Gemeinderat Glarus hat sich intensiv mit der Durchführung der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 auseinandergesetzt. Ihm ist es ein grosses Anliegen, dass die Stimmberechtigten auch in der gegenwärtigen besonderen Lage aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Möglichkeit haben, die ihnen zustehenden direktdemokratischen Rechte wahrzunehmen, ohne eine Infektion zu riskieren. Vorteilhaft
ist, dass die Turnhalle Buchholz in Glarus optimale räumliche Bedingungen bietet, um ein detailliertes Schutzkonzept umzusetzen. Dies ermöglicht eine für alle Beteiligten sichere Durchführung der Gemeindeversammlung.

Das Schutzkonzept im Detail
Der Zutritt in die Turnhalle Buchholz erfolgt bereits ab 18:30 Uhr durch zwei Eingänge. Die Stimmberechtigten sind gebeten, frühzeitig zu erscheinen, damit genügend Zeit für den Einlass zur Verfügung steht und die Versammlung pünktlich beginnen kann. Markierungen und Lenkungsmassnahmen vor und in der Turnhalle Buchholz weisen die Teilnehmenden auf die einzuhaltenden Abstände und Hygienemassnahmen hin. Die Grösse der Turnhalle Buchholz erlaubt eine Bestuhlung mit genügend Abstand zwischen den einzelnen Stühlen. Vor und im Versammlungslokal sind ausreichend Hygienestationen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Abfalleimer) vorhanden. Nach der Versammlung stehen drei Ausgänge zur Verfügung.

Schutzmaskenpflicht
Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht (Hygienemaske) für alle an der Gemeindeversammlung anwesenden Personen. Die Schutzmasken sind auf dem gesamten Schulareal Buchholz ab 18:30 Uhr (Türöffnung) zu tragen, d.h. bereits beim Eintreffen auf dem Areal, beim Einlass und während der gesamten Dauer der Versammlung bis und mit dem Verlassen des Schulareals. Ausnahmen von der Schutzmaskenpflicht gelten bei Wortmeldungen, für die Versammlungsleitung sowie für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Schutzmaske tragen können. Letztere haben einen auf ihren Namen ausgestellten, entsprechenden Nachweis (z.B. unterzeichnetes Arztzeugnis) vorzulegen und müssen in einem separat bezeichneten Sektor in der Turnhalle Platz nehmen. Insbesondere aufgrund der generellen Maskenpflicht darf gemäss aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben auf die Aufnahme der Kontaktdaten für ein allfälliges späteres Contact Tracing verzichtet werden.

Laufende Beobachtung der Lage
Das Schutzkonzept zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 ist unter www.glarus.ch einsehbar. Der Gemeinderat beobachtet die Lage laufend. Er behält sich vor, die Gemeindeversammlung kurzfristig abzusagen oder das Schutzkonzept anzupassen.