Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020: Aufruf zur brieflichen / vorzeitigen Stimmabgabe
Stimmen Sie bitte brieflich ab!
Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 2. November 2020
Die besondere Lage im Rahmen der Coronavirus-Pandemie veranlasst die Gemeinden des Kantons Glarus, gemeinsam einen Aufruf an die stimmberechtigten Personen zu richten.
Den Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus ist es wichtig, die stimmberechtigten Personen und die Mitglieder der Wahlbüros in den Stimmlokalen zu schützen. Deshalb rufen die Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus alle stimmberechtigten Personen auf, bei der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. November 2020 brieflich oder vorzeitig bei den dafür auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Stellen abzustimmen. Auf diese Weise ist es möglich, das Stimmrecht auszuüben, ohne in direkten Kontakt mit anderen Menschen zu treten und somit sich selber und die anderen zu schützen.
Alle drei Glarner Gemeinden passen für die Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020 die Öffnungszeiten sowie die Standorte der Stimmlokale wie folgt an:
Öffnungszeiten / Standorte Stimmlokale
Glarus Nord
Dorf | Standort | Öffnungszeiten |
Niederurnen | Gemeindehaus, Schulstrasse 2 | Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr |
Glarus
Dorf | Standort | Öffnungszeiten |
Glarus | Gemeindehaus, Gemeindehausplatz 5 | Freitag, 17.30 - 18.30 Uhr Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr |
Glarus Süd
Dorf | Standort | Öffnungszeiten |
Schwanden | Gemeindehaus, Bahnhofstr. 7 | Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr Sonntag, 09.00 -11.00 Uhr |
Die Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus danken den Stimmberechtigten, dass sie diesem Aufruf zur brieflichen / vorzeitigen Stimmabgabe Folge leisten und wünschen Ihnen gute Gesundheit.